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Leitlinien

Ergebnis der Sitzung "Arbeitsgemeinschaft Seelsorgeplanung" vom 18.3.2003
Leitlinien für die Pastoral in Nürnberg
Die Kirche teilt die Sorgen und Freuden der Menschen.
Durch ihr Handeln und in ihren Gottesdiensten wird Gott erfahrbar.
Die Katholische Kirche in Nürnberg will einer rasch voranschreitenden Säkularisierung aller Lebensbereiche und einer wachsenden Entwurzelung begegnen. Sie bemüht sich, auf Anliegen und Fragen der Menschen einzugehen und Lebensperspektiven aus dem Glauben zu eröffnen. Die Kirche sieht sich dabei in der Nachfolge Jesu, der zu den Menschen hingegangen ist, sie aufgerichtet, getröstet, geheilt, mit ihnen gegessen, getrunken, gefeiert und ihnen das Reich Gottes verkündet hat. Im Geist Jesu und seines Evangeliums setzt sie sich ein für Gerechtigkeit und Frieden, die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz des Lebens. Dabei stellt sich die Kirche notwendigen Konflikten, nimmt die Situationen verletzter menschlicher Würde wahr und benennt offen Missstände in einer sich immer mehr spaltenden Gesellschaft.


I. Grundsätze für das pastorale Handeln

1. Verantwortung aller für die Seelsorge
Alle Getauften und Gefirmten tragen Verantwortung für die Verkündigung (martyria), den Dienst am Menschen (diakonia), die Feier der Gottesdienste (liturgia) und die Pflege der Gemeinschaft (koinonia). Für die Lebendigkeit der Kirche in Nürnberg ist die Entdeckung und Förderung von Charismen und die Stärkung ehrenamtlichen Engagements wesentlich, die nur in einem Klima der Aufmerksamkeit und Wertschätzung gedeihen können.
2. Kooperation und Offenheit
Seelsorge kann nur effektiv und sinnvoll sein, wenn sie in Kooperation geschieht: zwischen Gemeindeseelsorge ("territoriale Seelsorge") und der Seelsorge in bestimmten Lebensbereichen ("kategoriale Seelsorge Ebenso müssen Priester und Laien, Hauptamtliche und Ehrenamtliche, Verbände und Pfarreien wie auch die Gemeinden und die Bistumsleitungen kooperativ zusammenarbeiten. Die Seelsorge muss zugleich offen sein: Für ökumenische Zusammenarbeit und für die gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen in unserer Stadt.
3. Gleichwertigkeit von gemeindlicher und kategorialer Seelsorge
Die Kirche in Nürnberg kann nur dann "Zeichen und Werkzeug des Heils in der Weit sein" (vgl. LG 1), wenn sie Menschen zu ihrer eigenen Gott?Suche ermutigt und selbst eine Suchende bleibt. Dies geschieht sowohl in gemeindlicher, als auch in kategorialer Seelsorge.
4. Einheit in der Vielfalt
Die Katholische Kirche in Nürnberg ist "katholisch", das bedeutet, sie steht im lebendigen Austausch mit der Kirche in der einen Welt, sowie im Miteinander von Menschen aus 160 Nationen in unserer Stadt. In der Vielfalt der Gemeinden, der Glaubensformen und der kategorialen Seelsorge lebt die Kirche in Nürnberg. Ordengemeinschaften und Säkularinstitute bringen ihr jeweiliges Charisma in die Seelsorge der Stadt ein.
5. Zeitgemäße Verkündigung und aktives Wirken
Hauptaufgabe der katholischen Kirche in Nürnberg ist die Verkündigung des Evangeliums und der Dienst am Nächsten. Sie bezieht Stellung zu aktuellen Fragen, um die christliche Botschaft in allen Bereichen der Gesellschaft zeitgemäß zu verkünden. Im karitativen Wirken wird die Wahrheit des Evangeliums lebendige Wirklichkeit (vgl. Joh 3,21).
6. Offene Türen und geschützte Räume
Die katholische Kirche in Nürnberg öffnet ihre "Fenster und Tore" und schafft zugleich geschützte und spirituelle Räume. Sie nimmt Teil am Leben der Menschen, auch der suchenden und kirchenkritischen. Sie bietet Orte der Begegnung mit Gott und den Menschen an.

II. Konsequenzen für das pastorale Handeln

1. Gemeinden:
1.1. Die Gemeinden, d.h. die Pfarrgemeinden, die ausländischen Missionen und die Personalgemeinden (wie z.B. die Studentengemeinde) sind, Orte, an denen Glaube beispielhaft (vor)gelebt wird. In den Gruppen, Kreisen und unterschiedlichen Gottesdiensten wird Gemeinschaft erfahren. Die Gemeinden werden dadurch ansprechend und einladend für die "Vielen". In der Gemeinde wird durch Offenheit und Aufgeschlossenheit Begegnung für alle möglich. Zwischen denen, die schon einen Platz in ihrer Gemeinde haben und denen, die noch auf der Suche sind, soll ein reger Austausch herrschen. Gemeinde ist für alle da ? im lebendigen Miteinander und in christlicher Nächstenliebe.
1.2. Die Begleitung, Förderung und Weiterbildung von Ehrenamtlichen, sowohl in der einzelnen Pfarrei als auch in Seelsorgeeinheiten, wird gezielt ausgebaut, Die Sorge dafür gehört zum Aufgabengebiet eines jeden Hauptamtlichen.
1.3. In Seelsorgeeinheiten werden durch zwischen? und überpfarrliche Zusammenarbeit dort personelle, finanzielle und zeitliche Kapazitäten eingespart, wo es möglich ist (z.B. durch gemeinsame Förderung und Ausbildung bestimmter ehrenamtlicher Dienste, gemeinsame Publikationen [lnfoblätter, Pfarrbriefe etc.], überpfarrliche Projekte im Stadtteil [z.B. Präsenz der Kirche an bestimmten Brennpunkten u.s.w. ] Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten, ...). Hauptberufliche Geschäftsführer verwalten Finanzen, Gebäude, Personal und angeschlossene Institutionen (z.B. Kindergärten) für mehrere benachbarte Gemeinden.
Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, neue Ressourcen für die seelsorgliche Arbeit innerhalb der jeweiligen Gemeinde zu erschließen. Damit bleiben die seelsorglichen Aufgaben (z.B. Sakramentenkatechese, Gottesdienste, Begleitung von Kreisen, etc.) im Beziehungsfeld der jeweiligen Gemeinde und die Hauptamtliche Seelsorgerlinnen können ihren (eigentlichen) Aufgaben besser gerecht werden (siehe 111.2).
Seelsorgeeinheiten arbeiten dort in seelsorglichen Aufgaben und Projekten zusammen, wo es z.B. durch die örtliche Nähe oder die Anzahl von Betroffenen angebracht und dem Ziel der Arbeit dienlich ist (z.B. Vorbereitung und Begleitung erwachsener Taufbewerber, Kinderbibelwochen, etc. ...)
1.4. Die Pfarrgemeinderäte befassen sich in erster Linie mit pastoralen Fragen. Sie diskutieren und beschließen im Rahmen der bestehenden Satzungen den pastoralen Schwerpunkt der Gemeinde/Pfarrei. Dies geschieht, wo immer es möglich ist, in Absprache mit den Nachbargemeinden ? auch den evangelischen und anderen christlichen Konfessionen unserer Stadt. Die pastorale Arbeit der Hauptamtlichen wird im PGR auf Grund dieses Schwerpunktes beraten; der PGR soll dadurch mitüberlegen, wie der Dienst der Seelsorgerlinnen gestaltet wird und was von Ehrenamtlichen übernommen wird. Damit wird die Arbeit der Seelsorger transparent.
1.5. Die Hauptamtlichen bieten v.a. Orte und Gelegenheiten für spirituelles Leben, Sinnsuche und geistliche Begleitung an (z.B. Gebets?, Bibelkreise, Besinnungstage, oder ?wochenenden, Exerzitien im Alltag und ähnliche Formen), in denen das Leben und der Glaube aller Beteiligten zur Sprache kommt und die zur Quelle diakonischen und gemeindlichen Handelns werden.

2. Kategoriale Pastoral

2.1 Die gesellschaftlichen Veränderungen haben zur Folge, dass sich das Leben vieler Menschen nicht mehr nur in unmittelbarer Umgebung des Wohnortes abspielt, dem klassischen Bereich der Ortsgemeinde. Auf die fortschreitende Differenzierung und Mobilität der Gesellschaft reagiert die Kirche in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit einem Ausbau der kategorialen Pastoral.
2.2 Aufgrund dieser Entwicklung ist die Kirche von Nürnberg pastoral tätig in den Bereichen Beruf, Freizeit, Erziehung und Bildung, vor allem aber bei Notleidenden, Benachteiligten und Randgruppen. Gerade durch ihren Dienst an Menschen in Grenzund Krisensituationen erfüllt sie ihren Auftrag. Sie sieht sich dem entsprechend als Anwältin der Benachteiligten und Notleidenden und bringt das auch in ihren politischen Stellungnahmen zum Ausdruck. In der kategorialen Pastoral reagiert sie zudem sensibel auf neuere Entwicklungen (z. B. durch Tourismusseelsorge und die CityPastoral), auf veränderte Lebensgewohnheiten und neue soziale Brennpunkte. Sie fördert die Kooperation und Vernetzung der kategorialen Pastoral mit den Ortsgemeinden
2.3. Die Kirche von Nürnberg ist präsent in den bekannten Feldern
kategorialer Pastoral, z. B.
· für die Kranken in den Kliniken in unserer Stadt: durch die Krankenhausseelsorge
· für die Behinderten: durch die Behindertenpastoral
· für die Gefangenen: durch die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten
· für die Aussiedler: durch die Aussiedlerpastoral
· für die Menschen in den Betrieben: durch die Betriebsseelsorge
· für Schüler und Studenten: durch die Schul? und Hochschulpastoral
· für die Kinder und Jugendlichen: durch die Jugendpastoral
· für die Menschen im Geschäfts? und Freizeitbereich der Innenstadt: durch die Citypastoral
· für die Touristen: durch die Touristenpastoral
· für die Menschen in den unterschiedlichsten Notsituationen: durch den Caritasverband mit seinen umfangreichen Betreuungs? und Beratungsangeboten, seinen Fachverbänden (z.B. In via und den SKF) und den Sozialstationen
· darüber hinaus durch Religionsunterricht und Erwachsenenbildung
2.4. In diesen Feldern unterhält oder unterstützt sie eine Vielzahl von ? z.T. modellhaften Einrichtungen z.B.
· die Straßenambulanz St. Franziskus, das Haus Domus misericordiae, das Haus Hagar, das Haus Xenia
· das ökumenische Arbeitslosenzentrum ÖAZ, die Beratungsstelle Donum vitae
· das Marienheim, das Haus St. Elisabeth, das Kolpinghaus
· das Caritas?Pirckheimer?Haus (Diözesan? und Jugendakademie) und das Katholische Stadtbildungswerk Nürnberg.
· die Familienbildungsstätte "Zoff und Harmonie"
· das Fenster zur Stadt und das Fenster zur Welt
2.5. Die pastorale Arbeit geschieht an diesen Orten mit je eigenen Schwerpunkten und Verantwortlichkeiten in Diakonie, Liturgie, Verkündigung und gemeinschaftlichem Leben.

3. Die Katholische Stadtkirche

Die Großstadt Nürnberg stellt für ihre Bewohner einen verhältnismäßig geschlossenen Lebensraum dar. Deshalb haben die beiden Diözesen Bamberg und Eichstätt 1976 die "Katholische Stadtkirche Nürnberg" gegründet. Laut Statut plant, initiiert und koordiniert sie die Seelsorge in Nürnberg diözesan? und gemeindeübergreifend. Sie versucht die gesellschaftlichen Gegebenheiten einer Großstadt zu verstehen, um in Theorie und Praxis eine Antwort zu geben, die auch in Zukunft christlichen Glauben lebendig sein lässt.
Ihre Aufgabe ist es also, gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen wahrzunehmen, pastorale Antworten anzuregen und die vielen Initiativen in den Gemeinden und in der kategorialen Seelsorge zu vernetzen und zu koordinieren.
Das heißt auch neue Aufgaben der Seelsorge wahrzunehmen (z. B. Citypastorat), überkommene Formen der Pastoral aufzugeben und wo nötig, neue (Sub?)Strukturen zu fördern. Bei alle dem muss allerdings der konkrete Mensch und der Auftrag des Evangeliums die Richtschnur sein. Die Stadtkirche ist außerdem ? vor allem in der Person des Stadtdekans und der Vorsitzenden des Katholikenrates ? Ansprechpartner für die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen und Institutionen sowie die anderen christlichen Kirchen in der Stadt. Sie soll zu besonderen Entwicklungen und Ereignissen (auch kritisch) in der Öffentlichkeit Stellung nehmen und die Stimme der Kirche zur Geltung bringen.
Verantwortliche Personen bzw. ausführende Organe in diesen Aufgaben sind:
· der von Priestern und Laien gewählte und von den Bischöfen bestellte Stadtdekan
· der von beiden Diözesen bestellte Geschäftsführer
· der von beiden Dekanatsräten zusammengeführte Katholikenrat
· die gemeinsame Pastoralkonferenz, bestehend aus allen Priestern, Diakonen und hauptamtlichen Mitarbeiterlinnen in der Pastoral
· die "Kommission Stadtkirche", die die Rückbindung an die Diözesen gewährleistet
Für alle Organe und Amtspersonen der Stadtkirche müssen Instrumente heutiger Seelsorgeplanung wie theologische und spirituelle Vertiefung, Reflexion, Transparenz und Vernetzung, Qualitätssicherung und Controlling eine Selbstverständlichkeit sein.
Eine "Pastorale Planungsgruppe" wird in Zukunft die Arbeit der verschiedenen Organe und verantwortlichen Personen in der Stadtkirche anregen, unterstützen und vernetzen.
Ein besonderes Augenmerk soll die Planungsgruppe auf die spirituelle Vertiefung und die Fort? und Weiterbildung der Haupt? und Ehrenamtlichen legen. Ferner soll Sie die Funktion eines Controllings (vgl. 111) für die verschiedenen Planungen und Aktionen ausüben.
In dieser Planungsgruppe sind der Stadtdekan, die beiden Dekane, der Vorstand des Katholikenrates, der Geschäftsführer der Stadtkirche und die verschiedenen pastoralen Berufsgruppen vertreten. Bei Bedarf werden Fachleute hinzugezogen

4. Personal

4.1. Ehrenamtliche
Eine lebendige Kirche in der Stadt Nürnberg braucht die Charismen und das Engagement der Vielen, die durch ihr Leben und Handeln den Glauben in das Leben unserer Stadt einbringen und ihn als einen tragenden Grund den Menschen anbieten. Im Austausch untereinander und mit der Gesellschaft in der Stadt wächst Kirche. Neben diesem allgemeinen Engagement ist es aber auch notwendig, dass Einzelne Dienste, Aufgaben und Mitverantwortung übernehmen. Diese Mitverantwortung der Ehrenamtlichen wird in unterschiedlichen Formen wirksam: vom Beraten, Mitdenken und Mitarbeiten bis zur Entscheidung und Eigeninitiative. Ehrenamtliche können prinzipiell (vgl. 111) alle Dienste mit Ausnahme der Feier der Sakramente, übernehmen. Diese Dienste umfassen ein weites Aufgabenfeld, das unter anderem von Leitungsaufgaben in der Gemeinde bis zum Begleiten eines Familienkreises, von der Organisation eines Putzdienstes bis zur finanziellen Verantwortung für die Gelder der Gemeinde reichen kann.
Ehrenamtliche Dienste werden übertragen durch Wahl (z.B. in ein Gremium der Mitverantwortung, Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung, etc.) oder durch Beauftragung. Aber auch wer auf Grund seiner Neigungen, Interessen und Fähigkeiten, also seines Charismas, einen Dienst oder eine Aufgabe übernimmt, gehört zum Kreis der Ehrenamtlichen. Diese Dienste, die auf Eigeninitiative beruhen, sind hoch zu schätzen und zu fördern, drückt sich doch in ihnen die gemeinsame Verantwortung aller aus.
Ehrenamtliche werden an ihre Aufgaben und Verantwortung herangeführt (vgl. 111.2. entdecken und fördern von Fähigkeiten durch Hauptamtliche). Alle dafür bestehenden Fortbildungsmöglichkeiten müssen regelmäßig allen Ehrenamtlichen zugänglich gemacht werden. Die durch die Teilnahme entstehenden Kosten werden übernommen.
Ehrenamtliche und Hauptamtliche sind in ihrem Dienst aufeinander angewiesen. Gemeinsam gestalten sie Kirche. Das Bewusstsein für den gemeinsamen Dienst lässt die Zusammenarbeit gelingen und lenkt den Blick auf die gegenseitige Wertschätzung.
4.2. Hauptamtliche Seelsorgerlinnen
4.2.1. Wer zählt zu den hauptamtlichen Seelsorgerlinnen?
Hauptamtliche Seelsorger/Innen sind alle, die in den unterschiedlichsten Feldern der Pastoral dieser Stadt tätig sind: Die Priester und Diakone und die Pastoral? und Gemeindereferent/innen.
Pastorale Aufgaben werden aber auch von anderen kirchlichen Mitarbeiter/innen übernommen, z.B. von Religionsiehrer/innen, Erziehemnen, Sozialpädagogen/innen,
4.2.2. Hauptaufgaben der Hauptamtlichen
4.2.2.1. Alle hauptamtlichen Seelsorgerlinnen in der Kirche von Nürnberg begleiten Menschen geistlich. Sie sind dabei nicht in der Rolle der Macher und Manager, sondern vielmehr der Entdecker und Förderer. Das heißt, sie
... teilen die Trauer und Ängste der Menschen, besonders die der Armen und Bedrängten (vgl. Gaudium et spes 1)
... machen sich mit den "Sinn-Suchenden Menschen" auf die Gott?Suche; begleiten in Grenz- und Krisensituationen und bringen dabei ihre eigene Kompetenz, - auch die in den Fragen des Glaubens - mit ein, ohne fertige Antworten zu präsentieren.
... stärken ihre eigene Glaubenskompetenz durch geistliches Leben und werden so zu Menschen, die anderen Orientierung und Halt geben können (Angebot der Teilnahme am eigenen geistlichen Leben)
... bringen unterschiedliche Menschen miteinander in Beziehung und entdecken und fördern deren je eigene Fähigkeiten (Charismen)
... initiieren Kreise, die ihr Leben am Evangelium messen
... initiieren Kreise, in denen die Sinn- oder Gott-Suche unvoreingenommen möglich ist.
4.2.2.2. Die Pfarrer werden ihrem Leitungsdienst in den Gemeinden und kategorialen Seelsorgebereichen dadurch gerecht, dass sie zur Feier der Eucharistie zusammenrufen und indem sie achten auf
... die spirituelle Dimension aller Dienste
... das Entdecken und Fördern der Charismen und daraus folgend auf das Delegieren (meint Übertragen von Aufgabenbereichen mit der dazu gehörigen Verantwortung und Kompetenz)
... die Vielfalt der Gruppen und Menschen in ihren Gemeinden und die Einheit in einem lebendigen Miteinander.
... die Schwerpunkte ihrer Arbeit, die nicht in administrativen und anderen delegierbaren Bereichen liegen, sondern in den Feldern die mit Fördern, Stärken, Begleiten, in Beziehung Bringen zu beschreiben sind.
... die Teamentwicklung und ?förderung, seien es Haupt?, Ehrenamtliche oder gemischte Teams und auf die Mitarbeiterförderung.
4.3. Zahl der Hauptamtlichen Seelsorger/Innen
Bei einer Konzentration auf diese Aufgaben ergibt sich für die notwendige Anzahl der hauptamtlichen Seelsorgerlinnen in unserer Stadt, dass der Einsatz weiterer Mitarbeiter nur dann sinnvoll ist, wenn notwendigerweise weitere pastorale Felder bezüglich der genannten Hauptaufgaben zu erschließen sind. Dabei ist zu prüfen, inwieweit durch die Konzentration auf die genannten Aufgaben und einen Wegfall sonstiger Tätigkeiten bisherige Ressourcen für neue Aufgaben frei gemacht werden könnten. Dazu bedarf es genauer Analysen der Tätigkeiten aller Hauptamtlichen Seelsorgerlinnen.

III. Umsetzung, Weiterentwicklung und Verantwortlichkeiten


Ein Leitbild lebt von seiner Umsetzung. Deshalb braucht es auf allen Ebenen immer wieder die Reflexion, das Überprüfen des eigenen Handelns und die Frage, ob die selbst gesteckten Ziele erreicht werden. Aus diesem Beobachten und überprüfen können neue wichtige Impulse entstehen
Dieser Vorgang wird Controlling genannt, was nicht die Kontrolle im Sinne einer sanktionierenden Oberprüfung ist, sondern vielmehr Hilfestellung (im Sinne von 11. 1.2.) für eine sinnvolle und zielgerichtete Seelsorgearbeit.
Für die Umsetzung der Leitlinien sind alle verantwortlich (vgl. 1. 1.). In Selbstreflexion ist es jedem möglich, die eigene Arbeit zu überprüfen und kritisch im Hinblick auf dieses Leitbild zu reflektieren. Daneben muss es aber auch gemeinsames Reflektieren geben. Dazu werden deshalb auf allen Ebenen Strukturen entwickelt, damit diese Hilfestellung zum Tragen kommen kann:
1. Stadtkirche
1.1. Stadtkirchenkommission
Die Stadtkirchenkommission beachtet bei ihren Entscheidungen dieses Leitbild und reflektiert mit dem Stadtdekan die Umsetzung (vgl. Statut des Stadtdekan: "Der Stadtdekan hat die Aufgabe, die pastorale Tätigkeit Diözesangrenzen übergreifend zu planen, zu fördern und zu koordinieren.").
1.2. Gemeinsame Pastoralkonferenz
Die gemeinsame Pastoralkonferenz orientiert und überprüft ihr Planen und Handeln an diesen Leitlinien.
1.3. Katholikenrat
Der Katholikenrat beachtet bei seiner Arbeit dieses Leitbild, beobachtet in regelmäßigen Abständen die Umsetzung und bringt Anregungen und Vorschläge für die Umsetzung und die Weiterentwicklung ein.
1.4. Pastorale Planungsgruppe (vgl. 11. 3.)
Die pastorale Planungsgruppe nimmt sich der Überprüfung und Reflexion in besonderer Weise an und stellt den Entscheidungsträgern und Gremien regelmäßig ihre Ergebnisse und ihre Sicht in Bezug auf die Umsetzung und Fortschreibung dieser Leitlinien vor.
2. Pastoralteams
2.1. Dienstgespräch
Das regelmäßig stattfindende Dienstgespräch zwischen allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Pastoral ermöglicht die Ausrichtung der Pastoral an diesem Leitbild. Dazu muss es als Grundlage zum Planen und Handeln herangezogen werden.
2.2. Mitarbeitergespräch
Darüber hinaus kann das Mitarbeitergespräch, d.h. die gemeinsame Reflexion der Arbeit zwischen Mitarbeiterl?in und Vorgesetztem im Vier?Augen?Gespräch, die Arbeitszufriedenheit fördern und die Motivation und Zusammenarbeit stärken.
3. Gemeinden und vergleichbare Einrichtungen in kategorialen Seelsorgebereichen
Die Pfarrgemeinderäte als Pastoralräte tragen als zuständige Gremien für die Zieldiskussion, -festlegung und -kontrolle zur kritischen Reflexion bei. Diese Leitlinien geben dafür Orientierung und ermöglichen es, dass die Seelsorger und Seelsorgerinnen regelmäßig ihre Arbeit offen legen und im Pfarrgemeinderat beraten lassen.
Begleitende Unterstützung bieten auch diözesane Einrichtungen wie Gemeindeberatung und Supervision, aber ebenso die Visitationen durch die zuständigen Dekane.
In der Apostelgeschichte wird berichtet, dass dem Apostel Paulus bei seiner Ankunft in Korinth in einer nächtlichen Vision von Christus gesagt wird: "Fürchte dich nicht: Rede nur, schweige nicht! … Viel Volk nämlich gehört mir in dieser Stadt" (Apg 18,9f). Dieses Wort ist auch für die Kirche in Nürnberg Ermutigung und Auftrag.
Nürnberg, 25. Oktober 2003 [Zeitpunkt der Unterzeichnung]

Für den Katholikenrat:
Dr. Günther Heß, Vorsitzender
Christian Gärtner, Vorsitzender
Für die Pastoralkonferenzen: Hans Reeg
Dekan, Dekanat Nürnberg Süd
Heinz Schweiger, Dekan, Dekanat Nürnberg
Für die Katholische Stadtkirche:
Theo Kellerer, Stadtdekan